
Sonderkündigungsrecht prüfen
Zahlreichen Versicherten ist keineswegs klar, dass die Hausratsversicherung in der Umzugsphase für einen Zeitraum von zwei Monaten den entsprechenden Versicherungsschutz für die neue und die alte Wohnung übernimmt. Wichtig ist, dass der Wohnungswechsel dem Versicherungsunternehmen deswegen schon vor dem Umzug mitgeteilt wird, damit man von dieser Leistung profitiert. Zudem muss man der Versicherungsgesellschaft von der neuen Wohnung die Quadratmeterzahl melden. Außerdem wird dazu geraten, dass man die Deckungssumme an die neuen Gegebenheiten anpasst. Wenn der neue Privathaushalt in der anderen Tarifzone liegt, hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, die Prämien anzupassen. In der Regel ist der Versicherte verpflichtet, die derzeitige Hausratversicherung für den neuen Wohnsitz zu übernehmen. Erfolgt jedoch aufgrund der veränderten Tarifzone eine Prämienerhöhung, kann der Versicherungsnehmer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein Versicherter kann in diesem Fall zum Beispiel über Vergleichsportale eine preiswertere Hausratversicherung ermitteln und dann zu dieser wechseln.
Oft vergessen beim Umzug, die Kfz-Versicherung
Aufgrund eines Umzugs stehen nicht nur bei der Hausratversicherung, sondern ebenso in der Kfz-Versicherung Änderungen an. So muss der Versicherte der Versicherungsgesellschaft mitteilen, wenn bisherige Rabatte entfallen, wie zum Beispiel durch das Wegfallen eines Garagenstellplatzes. Ein Sonderkündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer nur, wenn die Versicherungsbeiträge wegen dieser neuen Regionalklasse entsprechend nach oben durch das Versicherungsunternehmen angepasst werden. In solch einem Fall rentiert es sich, als Erstes Angebote von anderen Kfz-Versicherungen für diesen neuen Wohnsitz über Kfz-Versicherungsvergleiche einzuholen, ehe der verteuerte Versicherungsvertrag trotz des Sonderkündigungsrechts weiterhin bestehen bleibt.